WZ-Code 01.24.0
Anbau von Kern- und Steinobst

Der WZ-Code 01.24.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Anbau von Kern- und Steinobst“. Er gehört zur Klasse 01.24 (Anbau von Kern- und Steinobst) im Abschnitt A. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 01.24.0?

Umfasst

  • Anbau von Kern- und Steinobst, z. B.:
  • • Äpfel
  • • Aprikosen
  • • Kirschen und Sauerkirschen
  • • Pfirsiche und Nektarinen
  • • Birnen und Quitten
  • • Pflaumen, Zwetschken und Schlehen

Umfasst nicht

  • Anbau von Mangos, Rambutan und Litschis, siehe 01.22.0
  • Anbau von Oliven, siehe 01.26.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittALand- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung01Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe01.2Anbau mehrjähriger Pflanzen
Klasse01.24Anbau von Kern- und Steinobst
Unterklasse01.24.0Anbau von Kern- und Steinobst

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 01.24.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 01.24.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 01.24.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Anbau von Kernobst und Steinobst
  • Anbau von Nektarinen
  • Anbau von Quitten
  • Anbau von Schlehen
  • Äpfel, Anbau
  • Aprikosen, Anbau
  • Birnen, Anbau
  • Kirschen, Anbau
  • Obstbau (Anbau von Kern- und Steinobst)
  • Pfirsiche, Anbau
  • Pflaumen, Anbau

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.