WZ-Code 01.24.0
Anbau von Kern- und Steinobst
Der WZ-Code 01.24.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Anbau von Kern- und Steinobst“. Er gehört zur Klasse 01.24 (Anbau von Kern- und Steinobst) im Abschnitt A. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 01.24.0?
Umfasst
- Anbau von Kern- und Steinobst, z. B.:
- • Äpfel
- • Aprikosen
- • Kirschen und Sauerkirschen
- • Pfirsiche und Nektarinen
- • Birnen und Quitten
- • Pflaumen, Zwetschken und Schlehen
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| Abteilung | 01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten |
| Gruppe | 01.2 | Anbau mehrjähriger Pflanzen |
| Klasse | 01.24 | Anbau von Kern- und Steinobst |
| Unterklasse | 01.24.0 | Anbau von Kern- und Steinobst |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 01.24.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 01.24.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 01.24.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Anbau von Kernobst und Steinobst
- Anbau von Nektarinen
- Anbau von Quitten
- Anbau von Schlehen
- Äpfel, Anbau
- Aprikosen, Anbau
- Birnen, Anbau
- Kirschen, Anbau
- Obstbau (Anbau von Kern- und Steinobst)
- Pfirsiche, Anbau
- Pflaumen, Anbau
Nicht sicher, ob 01.24.0 passt?
Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.