WZ-Code 01.63.1
Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung
Der WZ-Code 01.63.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung“. Er gehört zur Klasse 01.63 (Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung und Saatgutaufbereitung) im Abschnitt A. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 01.63.1?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst nach der Ernte anfallende Tätigkeiten im Lohnauftrag:
- Aufbereiten pflanzlicher Erzeugnisse für Rohstoffmärkte (z. B. Reinigen, Beschneiden, Sortieren oder Desinfizieren)
- Entkörnen von Baumwolle
- Aufbereiten von Tabakblättern (z. B. Sonnentrocknung)
- Aufbereiten von Kakaobohnen (z. B. Schälen)
- Wachsen von Obst
- Trocknen von Obst, Gemüse, Kräutern, Gewürzen, Heilkräuter und Tabak
- Sortieren, Reinigen und Schneiden von Heilkräutern
- Trocknen von Getreide
- Rösten von Pflanzen, die pflanzliche Textilfasern enthalten (wie Jute, Flachs oder Kokos), sofern nicht mit dem Anbau pflanzlicher Textilfasern verbunden
- künstliche Reifung von Früchten als Dienstleistung (z. B. Reifung von Bananen)
Umfasst nicht
- Zubereiten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch die Herstellerin oder den Hersteller, siehe die entsprechenden Unterklassen der Gruppen 01.1, 01.2 und 01.3
- nach der Ernte anfallende Tätigkeiten zur Saatgutverbesserung, siehe 01.63.2
- Entstielen und Nachtrocknen von Tabak, siehe 12.00.0
- Vermarktungstätigkeiten von Handelsagentinnen und -agenten sowie Genossenschaften, siehe Abteilung 46
- Großhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, siehe Gruppe 46.2
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| Abteilung | 01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten |
| Gruppe | 01.6 | Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten |
| Klasse | 01.63 | Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung und Saatgutaufbereitung |
| Unterklasse | 01.63.1 | Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 01.63.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 01.63.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 01.63.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Aufbereitung von Kulturpflanzen für die Rohstoffmärkte im Lohnauftrag (ohne Saatgutaufbereitung)
- Aufbereitung von Tabakblättern
- Bananenreiferei im Lohnauftrag (Reiferei ist nicht Eigentümerin der Ware)
- Dauerkulturbau (Aufbereitung von Kakaobohnen)
- Hopfendarre im Lohnauftrag
- Hopfenschwefelei im Lohnauftrag
- Landwirtschaftliche Lohnarbeit (Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse für die Rohstoffmärkte)
- Tabakblatt-Trocknung im Lohnauftrag (nicht Trocknung von selbsterzeugten Tabakblättern)
- Tabakblätter, Ernte und Trocknung
Weitere Unterklassen von 01.63
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.