WZ-Code 08.12.3
Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm
Der WZ-Code 08.12.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm“. Er gehört zur Klasse 08.12 (Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin) im Abschnitt B. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 08.12.3?
Umfasst
- Gewinnung und Ausbaggern von Kaolin sowie anderen kaolinhaltigen Tonen und Lehmen, deren Hauptbestandteil Kaolinminerale sind
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
| Abteilung | 08 | Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau |
| Gruppe | 08.1 | Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin |
| Klasse | 08.12 | Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin |
| Unterklasse | 08.12.3 | Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 08.12.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 08.12.0teilweise – Gewinnung von Kaolin und kaolinhaltigem Ton und Lehm
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 08.12.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bleicherde (Bleichton), Gewinnung
- Bleichton (Bleicherde), Gewinnung
- Kaolin, Gewinnung
- Lehm, Gewinnung
- Lehmabbau
- Mergelton, Gewinnung
- Quetschwerke (Überwiegend Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm)
- Rohton, Gewinnung
- Schieferton, Gewinnung
- Ton, Gewinnung
- Tongruben (Gewinnung von Ton)
Weitere Unterklassen von 08.12
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.