WZ-Code 13.30.0
Veredlung von Textilien und Bekleidung

Der WZ-Code 13.30.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Veredlung von Textilien und Bekleidung“. Er gehört zur Klasse 13.30 (Veredlung von Textilien und Bekleidung) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 13.30.0?

Umfasst

  • Diese Unterklasse umfasst die Veredlung von Spinnstoffen und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Tätigkeiten.
  • Bleichen und Färben von Spinnstoffen, Garnen, Stoffen und Spinnstoffwaren, einschließlich Bekleidung
  • Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Mercerisieren von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren, einschließlich Bekleidung

Umfasst ferner

  • Bleichen von Jeans
  • Plissieren und ähnliche Behandlung von Spinnstoffen
  • Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung
  • Bedrucken von Geweben als Zwischenschritt bei der Herstellung von Spinnstoffen

Umfasst nicht

  • Bedrucken, einschließlich Siebdruck, von Spinnstoffen und Bekleidung, nicht als Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien, siehe 18.12.0
  • Lasergravur auf Textilien, siehe 18.12.0
  • Herstellung von mit Kautschuk getränktem, bestrichenem, überzogenem oder laminiertem Gewebe, wenn Kautschuk den Hauptbestandteil darstellt, siehe 22.12.1
  • Färben, Bleichen, Appretieren, Imprägnieren von Textilien und Bekleidung in Verbindung mit Wäscherei und chemischer Reinigung, siehe 96.10.1 und 96.10.2

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung13Herstellung von Textilien
Gruppe13.3Veredlung von Textilien und Bekleidung
Klasse13.30Veredlung von Textilien und Bekleidung
Unterklasse13.30.0Veredlung von Textilien und Bekleidung

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 13.30.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 13.30.0vollständig – Veredlung von Textilien und Bekleidung
  • 18.12.0teilweise – Bedrucken von Geweben als Zwischenschritt bei der Herstellung von Spinnstoffen

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 13.30.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 65 insgesamt):

  • Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Appreteur (Appretieren von nicht selbsthergestellten Textilien)
  • Appretieren von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Appreturanstalten, Textilveredlung
  • Aufrauherei, Textilveredlung
  • Aufriffeln, Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Ausbessern von nicht selbsthergestellten Textilien (Veredlungsarbeiten; nicht durch Wäschereien oder chemische Reinigungen)
  • Ausbessern, Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Ausbrennen von Gardinen (Textilveredlung)
  • Ausrüsten von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Batikarbeiten (Bedrucken von Textilien)
  • Bedrucken (Siebdruck) von T-Shirts
  • Beflockungen von Textilien
  • Bemalen von nicht selbsthergestelltem Stoff
  • Beschichten gekaufter Kleidung
  • Bleichen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Bügeln von Neubekleidung (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Dämpfen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Dekateur (Behandeln von nicht selbsthergestellten Textilien mittels Wasserdampf)
  • Dekaturanstalt, Textilveredlung
  • Druckereien, Textilveredlung im Siebdruckverfahren
  • Färben von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Färbereien, Textilveredlung
  • Gardinenbrennerei
  • Garnieren, Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Garnveredlung
  • Gasieranstalten, Textilveredlung
  • Gaufrieranstalten, Textilveredlung
  • Gradieren (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Gummieren gekaufter Kleidung
  • Herstellung von Stickereien auf Textilwaren und Bekleidungsstücken
  • Imprägnieranstalten, Textilveredlung
  • Kaschieranstalten, Textilveredlung
  • Ketteln von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Kettelservice (Teppiche)
  • Krumpfen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Merzerisieranstalten, Textilveredlung
  • Moirieranstalten, Textilveredlung
  • Notenbücher, Druck
  • Plätten von Neubekleidung (Veredlungsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.