WZ-Code 13.95.0
Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus

Der WZ-Code 13.95.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus“. Er gehört zur Klasse 13.95 (Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 13.95.0?

Umfasst

  • Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von Vliesstoffen, auch mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert. Sie umfasst ferner die Herstellung von Vliesstoffen, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Umfasst ferner

  • Herstellung von Vliesstoffen für die Herstellung von Verbandzeug zur Wundversorgung
  • Herstellung von Vliesstoffen für die Herstellung von Babypflegetüchern

Umfasst nicht

  • Herstellung von konfektionierten Waren aus Vliesstoffen, z. B.:
  • • Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche aus Vliesstoffen, siehe 13.92.0
  • • Gardinen aus Vliesstoffen, siehe 13.92.0
  • • Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher aus Vliesstoffen, siehe 13.92.0
  • • Bekleidung aus Vliesstoffen, siehe 14.29.0
  • • Herstellung von Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, Periodenunterwäsche, siehe 17.22.0
  • • Herstellung von Wandverkleidungen aus Spinnstoffen, siehe 17.24.0
  • • Einwegabdeckungen aus Vliesstoffen zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen, siehe 32.50.3
  • • Herstellung von Personen-Schutzmasken (z.B. FFP2, FFP3, Operationsmasken), siehe 32.50.3

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung13Herstellung von Textilien
Gruppe13.9Herstellung von sonstigen Textilwaren
Klasse13.95Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus
Unterklasse13.95.0Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 13.95.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 13.95.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 13.95.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Nicht konfektionierte Vliesstoffe zum Herstellen von Einlagen für Bekleidung, Herstellung
  • Nicht konfektionierte Vliesstoffe zum Herstellen von Schutzbekleidung, Herstellung
  • Polstervliese aus gerissenem Vormaterial, Herstellung
  • Vliesstoffe zum Filtrieren von Flüssigkeiten oder Gasen, Herstellung
  • Vliesstoffe zur Verwendung als Dämmstoff oder zur Geräuschisolation, Herstellung
  • Vliesstoffe, Herstellung
  • Vliesstoffwaren, Herstellung

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.