WZ-Code 20.59.2
Herstellung von Klebstoffen
Der WZ-Code 20.59.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Klebstoffen“. Er gehört zur Klasse 20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 20.59.2?
Umfasst
- Herstellung von Leimen und zubereiteten Klebstoffen, einschließlich Leimen und Klebstoffen auf Kautschukbasis
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 20 | Herstellung von chemischen Erzeugnissen |
| Gruppe | 20.5 | Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen |
| Klasse | 20.59 | Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. |
| Unterklasse | 20.59.2 | Herstellung von Klebstoffen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 20.59.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 20.52.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 20.59.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Caseinderivate, Herstellung
- Kautschukleime, Herstellung
- Klebstoffe, Herstellung
- Knochenleim, Herstellung
- Leime, Herstellung
- Leimstreckmehl aus Getreide zum Andicken von Lehm, Herstellung
Weitere Unterklassen von 20.59
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.