WZ-Code 20.59.2
Herstellung von Klebstoffen

Der WZ-Code 20.59.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Klebstoffen“. Er gehört zur Klasse 20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 20.59.2?

Umfasst

  • Herstellung von Leimen und zubereiteten Klebstoffen, einschließlich Leimen und Klebstoffen auf Kautschukbasis

Umfasst nicht

  • Herstellung von Gelatinen und ihren Derivaten, siehe 20.59.9
  • Herstellung von Klebstoffen auf Bitumenbasis, siehe 23.99.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung20Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Gruppe20.5Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen
Klasse20.59Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.
Unterklasse20.59.2Herstellung von Klebstoffen

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 20.59.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 20.52.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 20.59.2

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Caseinderivate, Herstellung
  • Kautschukleime, Herstellung
  • Klebstoffe, Herstellung
  • Knochenleim, Herstellung
  • Leime, Herstellung
  • Leimstreckmehl aus Getreide zum Andicken von Lehm, Herstellung

Weitere Unterklassen von 20.59

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.