WZ-Code 23.52.0
Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
Der WZ-Code 23.52.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Kalk und gebranntem Gips“. Er gehört zur Klasse 23.52 (Herstellung von Kalk und gebranntem Gips) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 23.52.0?
Umfasst
- Herstellung von ungelöschtem und gelöschtem Luftkalk sowie hydraulischem Kalk
- Herstellung von Gips aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat
Umfasst ferner
- Herstellung von gebranntem oder gesintertem Dolomit
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 23 | Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden |
| Gruppe | 23.5 | Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips |
| Klasse | 23.52 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips |
| Unterklasse | 23.52.0 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 23.52.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 23.52.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 23.52.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Baugips, Herstellung
- Chemiegips, Herstellung
- Dolomit, gebrannt, Herstellung
- Formgips, Herstellung
- Gips, gebrannter, Herstellung
- Kalk, Herstellung
- Kalkbrennerei
- Luftkalk, Herstellung
- Modellgips, Herstellung
- Putzgips, Herstellung
- Rauchgas-Entschwefelungsgips, Herstellung
- Stuckgips, Herstellung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.