WZ-Code 27.31.0
Herstellung von Glasfaserkabeln

Der WZ-Code 27.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Glasfaserkabeln“. Er gehört zur Klasse 27.31 (Herstellung von Glasfaserkabeln) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 27.31.0?

Umfasst

  • Herstellung von Kabeln aus optischen Fasern (Glasfaserkabel) für die Datenübertragung oder die Live-Übermittlung von Bildern, auch mit Anschlussstücken versehen

Umfasst nicht

  • Herstellung von Glasfasern oder Litzen, siehe 23.14.0
  • Herstellung von Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern und optische Kabel, siehe 27.33.0
  • Installation von Kabeln aus optischen Fasern und anderen Kabeln für Gebäude, siehe 43.21.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung27Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Gruppe27.3Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial
Klasse27.31Herstellung von Glasfaserkabeln
Unterklasse27.31.0Herstellung von Glasfaserkabeln

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 27.31.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 27.31.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 27.31.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Fernmeldekabel (Glasfaserkabel), Herstellung
  • Glasfaserkabel, Herstellung
  • Lichtleitfaser für die direkte Bildübertragung, Herstellung
  • Lichtleitkabel für die Datenübertragung, Herstellung
  • Lichtleitkabel für die direkte Bildübertragung, Herstellung
  • Lichtwellenleiterkabel, Herstellung

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.