WZ-Code 27.31.0
Herstellung von Glasfaserkabeln
Der WZ-Code 27.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Glasfaserkabeln“. Er gehört zur Klasse 27.31 (Herstellung von Glasfaserkabeln) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 27.31.0?
Umfasst
- Herstellung von Kabeln aus optischen Fasern (Glasfaserkabel) für die Datenübertragung oder die Live-Übermittlung von Bildern, auch mit Anschlussstücken versehen
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen |
| Gruppe | 27.3 | Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial |
| Klasse | 27.31 | Herstellung von Glasfaserkabeln |
| Unterklasse | 27.31.0 | Herstellung von Glasfaserkabeln |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 27.31.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 27.31.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 27.31.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Fernmeldekabel (Glasfaserkabel), Herstellung
- Glasfaserkabel, Herstellung
- Lichtleitfaser für die direkte Bildübertragung, Herstellung
- Lichtleitkabel für die Datenübertragung, Herstellung
- Lichtleitkabel für die direkte Bildübertragung, Herstellung
- Lichtwellenleiterkabel, Herstellung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.