WZ-Code 28.97.0
Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Der WZ-Code 28.97.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung“. Er gehört zur Klasse 28.97 (Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 28.97.0?
Umfasst
- Herstellung von Maschinen zur additiven Fertigung von Metall, Kunststoff, Gummi, Gips, Zement, Keramik usw.
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 28 | Maschinenbau |
| Gruppe | 28.9 | Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige |
| Klasse | 28.97 | Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung |
| Unterklasse | 28.97.0 | Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 28.97.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 28.96.0teilweise – Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Kunststoff und Kautschuk
- 28.99.0teilweise – Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung durch Ablagerung von Metall, Gips, Zement, Keramik usw.
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 28.97.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoffablagerung , Herstellung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.