WZ-Code 35.12.1
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung

Der WZ-Code 35.12.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung“. Er gehört zur Klasse 35.12 (Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern) im Abschnitt D. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 35.12.1?

Umfasst

  • Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, die aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. gasförmige Biokraftstoffe, Wasserkraft, Onshore- und Offshore-Windkraft, Photovoltaik-Solarenergie, thermische Solarenergie, geothermale Energie sowie Gezeiten-, Wellen- und Meeresenergie) Elektrizität erzeugen, ohne sie zwecks Verteilung in das Stromnetz einzuspeisen

Umfasst nicht

  • Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern, siehe 35.11.1 und 35.11.2
  • Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung, siehe 35.12.2
  • Elektrizitätserzeugung in Zusammenhang mit der Speicherung von Strom, siehe 35.16.0
  • Vorbehandlung von Abfällen zur energetischen Verwertung von Abfällen, siehe 38.22.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittDEnergieversorgung
Abteilung35Energieversorgung
Gruppe35.1Elektrizitätsversorgung
Klasse35.12Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Unterklasse35.12.1Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 35.12.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 35.11.1teilweise – Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 35.12.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Betrieb von Biogasanlagen zur Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung
  • Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom, ohne Verteilung (ohne das Verbrennen von Abfällen).
  • Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Selbstversorgung (nicht durch Abfallverbrennung)
  • Elektrizitätserzeugung aus Photovoltaikanlagen, zur Selbstversorgung
  • Elektrizitätserzeugung aus regenerativer Energie, zur Selbstversorgung
  • Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung, nicht durch Abfallverbrennung)
  • Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energieträger (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung; nicht durch Abfallverbrennung)
  • Photovoltaikanlagen (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung)
  • Solarstromerzeugung zur Selbstversorgung
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Selbstversorgung (nicht durch Abfallverbrennung)
  • Stromerzeugung aus Solaranlagen, zur Selbstversorgung
  • Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung; nicht durch Abfallverbrennung)
  • Wärmekraftwerke auf Basis erneuerbarer Energieträger (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung; nicht durch Abfallverbrennung)
  • Wasserkraftwerke (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung)
  • Windenergieanlagen (Elektrizitätserzeugung zur Selbstversorgung)

Weitere Unterklassen von 35.12

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.