WZ-Code 35.30.3
Wärme- und Kältehandel
Der WZ-Code 35.30.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Wärme- und Kältehandel“. Er gehört zur Klasse 35.30 (Wärme- und Kälteversorgung) im Abschnitt D. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 35.30.3?
Umfasst
- Handel mit Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energieversorgung und zu anderen Zwecken
- Handel mit gekühlter Luft (z. B. für die Versorgung von Klimaanlagen)
- Handel mit Kühlwasser
- Handel mit Eis für industrielle Kühlungszwecke
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | D | Energieversorgung |
| Abteilung | 35 | Energieversorgung |
| Gruppe | 35.3 | Wärme- und Kälteversorgung |
| Klasse | 35.30 | Wärme- und Kälteversorgung |
| Unterklasse | 35.30.3 | Wärme- und Kältehandel |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 35.30.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 35.30.0teilweise – Wärme- und Kältehandel
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 35.30.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Erzeugung von Schnee auf Vorrat zum Verkauf
- Handel mit Druckluft als Energieträger
- Handel mit Kälte, Kälteversorgung
- Handel mit Wärme
Weitere Unterklassen von 35.30
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.