WZ-Code 38.31.0
Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung
Der WZ-Code 38.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung“. Er gehört zur Klasse 38.31 (Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung) im Abschnitt E. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 38.31.0?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst die Beseitigung und Behandlung von Abfällen vor deren Beseitigung durch Verbrennung oder thermische Behandlung ohne energetische Verwertung.
Umfasst nicht
- thermische Behandlung mit daraus folgender Energieerzeugung, siehe 38.22.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
| Abteilung | 38 | Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen |
| Gruppe | 38.3 | Abfallbeseitigung ohne Verwertung |
| Klasse | 38.31 | Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung |
| Unterklasse | 38.31.0 | Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 38.31.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 38.21.0teilweise – Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle ohne energetische Verwertung
- 38.22.0teilweise – Verbrennung gefährlicher Abfälle ohne energetische Verwertung
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 38.31.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Abfallbeseitigung, thermische (ohne energetische Verwertung) von nicht gefährlichen Abfällen
- Abfallbeseitigung, thermische von gefährlichen Abfällen ohne energetische Verwertung
- Abfallverbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle ohne energetische Verwertung
- Abfallverbrennungsanlagen für ungefährliche Abfälle, ohne energetische Verwertung
- Abfallzerkleinerung von gefährlichen Abfällen vor der Verbrennung ohne energetische Verwertung
- Abfallzerkleinerung von nicht gefährlichen Abfällen vor der Verbrennung zur energetischen Verwertung
- Behandlung und Beseitigung von Schlacken und Aschen ohne energetische Verwertung
- Entsorgung von Chemikalien
- Entsorgung von Fetten (Abfallverbrennung) ohne energetische Verwertung
- Entsorgung von Krankenhausabfällen (nicht radioaktiv)
- Entsorgung von pflanzlichen Ölen durch Verbrennung ohne energetische Verwertung
- Entsorgung von Schmierstoffen durch Verbrennung ohne energetische Verwertung
- Giftmüllbehandlung und -vernichtung durch Sondermüllverbrennungsanlagen
- Müllverbrennung (gefährliche Abfälle) ohne energetische Verwertung
- Müllverbrennung (nicht gefährliche Abfälle) ohne energetische Verwertung
- Munitionsbeseitigung auf einem Sprengplatz oder in einer Anlage
- Thermische Abfallbeseitigung gefährlicher Abfälle ohne energetische Verwertung
- Thermische Abfallbeseitigung von nicht gefährlichen Abfällen ohne energetische Verwertung
- Tierkörperbeseitigung
- Tierkörperentsorgung (Abfallverbrennung)
- Tierkörperverbrennung
- Verbrennung kontaminierter Abfälle ohne energetische Verwertung
- Verbrennungsanlagen (Beseitigung gefährlicher Abfälle) ohne energetische Verwertung
- Verbrennungsanlagen (Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle ohne energetische Verwertung)
- Vorbehandlung von nicht gefährlichen Abfällen zur Beseitigung durch Verbrennung ohne energetische Verwertung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.