WZ-Code 39.00.1
Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
Der WZ-Code 39.00.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten“. Er gehört zur Klasse 39.00 (Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung) im Abschnitt E. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 39.00.1?
Umfasst
- Beseitigung oder Verminderung von radioaktiven Verunreinigungen in kerntechnischen Anlagen und an Nuklearstandorten
Umfasst nicht
- Zwischen- oder Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen, siehe 38.32.1
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
| Abteilung | 39 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung |
| Gruppe | 39.0 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung |
| Klasse | 39.00 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung |
| Unterklasse | 39.00.1 | Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 39.00.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 39.00.0teilweise – Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 39.00.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten
Weitere Unterklassen von 39.00
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.