WZ-Code 39.00.1
Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Der WZ-Code 39.00.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten“. Er gehört zur Klasse 39.00 (Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung) im Abschnitt E. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 39.00.1?

Umfasst

  • Beseitigung oder Verminderung von radioaktiven Verunreinigungen in kerntechnischen Anlagen und an Nuklearstandorten

Umfasst nicht

  • Zwischen- oder Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen, siehe 38.32.1

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittEWasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abteilung39Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Gruppe39.0Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Klasse39.00Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Unterklasse39.00.1Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 39.00.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 39.00.0teilweise – Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 39.00.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten

Weitere Unterklassen von 39.00

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.