WZ-Code 43.34.2
Glasergewerbe
Der WZ-Code 43.34.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Glasergewerbe“. Er gehört zur Klasse 43.34 (Malerei und Glaserei) im Abschnitt F. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 43.34.2?
Umfasst
- Ausführung von Glaserarbeiten, einschließlich Einbau von Spiegeln usw.
Umfasst ferner
- Verglasung von (Innenräumen in) Booten
Umfasst nicht
- Einbau von Fenstern, siehe 43.32.2
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | F | Baugewerbe |
| Abteilung | 43 | Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe |
| Gruppe | 43.3 | Sonstiger Ausbau |
| Klasse | 43.34 | Malerei und Glaserei |
| Unterklasse | 43.34.2 | Glasergewerbe |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 43.34.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 43.34.2vollständig – Ausführung von Glaserarbeiten
- 43.39.0teilweise – Verglasung von Innenräumen in Booten
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 43.34.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bauglaserei
- Bleiverglasung
- Glasereien, Glaser (Baugewerbe)
- Glasergewerbe (nicht Autoglaserei)
- Möbelverglasung
- Schaufensterverglasung
- Spiegeleinbau (Glasgewerbe)
- Verglaserei (nicht Autoglaserei)
- Wintergartenverglasung
Weitere Unterklassen von 43.34
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.