WZ-Code 49.41.0
Güterbeförderung im Straßenverkehr

Der WZ-Code 49.41.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Güterbeförderung im Straßenverkehr“. Er gehört zur Klasse 49.41 (Güterbeförderung im Straßenverkehr) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 49.41.0?

Umfasst

  • sämtliche Tätigkeiten der Güterbeförderung im Straßenverkehr:
  • • Holztransport
  • • Viehtransport
  • • Kühlwagentransport
  • • Schwertransport
  • • Tankwagentransport einschl. Milchsammlung, Transport mit Silofahrzeugen
  • • Transport von Kraftwagen
  • • Transport von Abfällen und Abfallstoffen (ohne Sammlung und Beseitigung)
  • Straßentransport von Gütern im Auftrag von Post- oder Kurierdiensten, ohne andere Post- oder Kuriertätigkeiten auszuüben
  • Straßentransport von Gegenständen zwischen verschiedenen Einheiten (z. B. Gebäuden, Lagerräumen) im Lohnauftrag

Umfasst ferner

  • Vermietung von Lastkraftwagen mit Fahrerin oder Fahrer
  • Vermietung von Betonmischer-LKWs mit Fahrerin oder Fahrer
  • Lieferung von Möbeln (kann Auspacken und Aufstellen beinhalten)
  • Güterbeförderung auf der Straße mit von Menschen oder Tieren gezogenen Fahrzeugen

Umfasst nicht

  • Transport von Stämmen im Wald im Rahmen der Holzfällerei, siehe 02.40.0
  • Wasserverteilung mit Lastkraftwagen, siehe 36.00.3
  • Abfalltransport als integraler Bestandteil der Abfallsammlung, siehe 38.11.0 und 38.12.0
  • Umzugstransporte, siehe 49.42.0
  • Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag, siehe Gruppe 52.2
  • Verpackungsarbeiten für den Transport, siehe Gruppe 52.2
  • Betrieb von Güterabfertigungseinrichtungen für Schienen- und Straßenfahrzeuge, siehe 52.21.9
  • Güterbeförderung auf Industriegelände, in der Regel mit Transportmitteln, die nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen geeignet sind, siehe 52.24.0
  • Abholung und Zusammenstellung von Gütern für den Versand, siehe 52.25.0
  • Post- und Kurierdienste, siehe 53.10.0 und 53.20
  • Transport mit gepanzerten Fahrzeugen, siehe 80.01.2

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittHVerkehr und Lagerei
Abteilung49Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
Gruppe49.4Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte
Klasse49.41Güterbeförderung im Straßenverkehr
Unterklasse49.41.0Güterbeförderung im Straßenverkehr

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 49.41.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 49.41.0teilweise – Güterbeförderung im Straßenverkehr (ohne Transport von Gütern auf Industriegeländen)

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 49.41.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Erlaubnisfreier Straßen-Güterverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Ferntransporte (ohne Umzugstransporte)
  • Freigestellter Straßen-Güterverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Fuhrbetrieb mit Lastkraftfahrzeugen innerhalb der Nahzone, erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Fuhrbetrieb mit Lastkraftfahrzeugen, genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Fuhrbetrieb, erlaubnisfreier oder freigestellter Straßen-Güterverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr (ohne Umzugstransporte)
  • Getränkeauslieferung
  • Güterbeförderungen mit Lastkraftfahrzeugen (keine Umzugstransporte)
  • Holztransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güterverkehr)
  • Internationale Transporte (Güterbeförderung im Straßenverkehr)
  • Kleintransporte bis 750 kg Nutzlast (ohne Umzugstransporte)
  • Kühlwagentransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Kühlwagentransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Milchtransport (Straßen-Güterfernverkehr)
  • Möbeltransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Möbeltransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Nahtransporte, erlaubnispflichtige (Güterbeförderung mit Lastkraftfahrzeugen)
  • Pferdetransporte (Nahverkehr)
  • Schwertransporte (ohne Umzugstransporte)
  • Straßen-Güterfernverkehr (ohne Umzugsverkehr), genehmigungspflichtiger
  • Straßen-Güterverkehr (ohne Umzugsverkehr), erlaubnisfreier oder freigestellter
  • Tankwagentransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)
  • Transport mit Silofahrzeugen im Straßenverkehr
  • Transport von Asphalt im Straßenverkehr
  • Transport von Fertigbeton im Straßenverkehr
  • Transport von Gefahrgut im Straßenverkehr
  • Transport von Gütern im erlaubnisfreien und freigestellten Straßen-Güterverkehr
  • Transport von Gütern im erlaubnispflichtigen Straßen-Güternahverkehr
  • Transport von Gütern im genehmigungspflichtigen Straßen-Güterfernverkehr
  • Transport von Kraftwagen im Straßenverkehr
  • Viehtransporte (erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr)
  • Viehtransporte (genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.