WZ-Code 52.21.4
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Der WZ-Code 52.21.4 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen“. Er gehört zur Klasse 52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 52.21.4?
Umfasst
- Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Personenverkehr zu Lande (z. B. Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, Güterumschlagsanlagen)
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | H | Verkehr und Lagerei |
| Abteilung | 52 | Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr |
| Gruppe | 52.2 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr |
| Klasse | 52.21 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr |
| Unterklasse | 52.21.4 | Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 52.21.4 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 52.21.4vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 52.21.4
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bahnhofsbetrieb
- Omnibusbahnhofsbetrieb
Weitere Unterklassen von 52.21
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.