WZ-Code 52.21.4
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen

Der WZ-Code 52.21.4 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen“. Er gehört zur Klasse 52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 52.21.4?

Umfasst

  • Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Personenverkehr zu Lande (z. B. Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, Güterumschlagsanlagen)

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittHVerkehr und Lagerei
Abteilung52Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Gruppe52.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Klasse52.21Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
Unterklasse52.21.4Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 52.21.4 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 52.21.4vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 52.21.4

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Bahnhofsbetrieb
  • Omnibusbahnhofsbetrieb

Weitere Unterklassen von 52.21

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.