WZ-Code 59.14.0
Kinos
Der WZ-Code 59.14.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kinos“. Er gehört zur Klasse 59.14 (Kinos) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 59.14.0?
Umfasst
- Vorführung von Spielfilmen oder anderen audiovisuellen Werken in Kinos, im Freien oder in sonstigen Vorführräumen
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik |
| Gruppe | 59.1 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos |
| Klasse | 59.14 | Kinos |
| Unterklasse | 59.14.0 | Kinos |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 59.14.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 59.14.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 59.14.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Aktualitätenkinos
- Autokinos
- Filmkunstbühnen (Filmtheater)
- Filmtheater
- Filmvereine (Vorführung von Filmen)
- Filmvorführungen durch Filmtheater
- Freilichtkinos
- Kommunale Filmtheater
- Kulturfilmtheater
- Lichtspieltheater
- Veranstaltung von Fimfestivals
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.