WZ-Code 61.10.1
Leitungsgebundene Telekommunikation

Der WZ-Code 61.10.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Leitungsgebundene Telekommunikation“. Er gehört zur Klasse 61.10 (Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation) im Abschnitt K. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 61.10.1?

Umfasst

  • Betrieb, Instandhaltung oder Bereitstellung des Zugangs zu Einrichtungen für die Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild über eine leitungsgebundene Telekommunikationsinfrastruktur, einschließlich:
  • • Betrieb und Wartung von Vermittlungs- und Übertragungseinrichtungen zur Bereitstellung von Punkt-zu-Punkt-Kommunikation über Festnetz oder eine Kombination aus Festnetz und Satellitenverbindungen
  • • Betrieb von Kabelverteilungssystemen (z. B. für die Verteilung von Daten und Fernsehsignalen) mit oder ohne Bereitstellung von Video-on-Demand-Diensten Dritter für Kundinnen und KUnden
  • • Bereitstellung von leitungsgebundenem Internetzugang durch die Betreiberin oder den Betreiber der Infrastruktur
  • • Übertragung von Bild-, Ton- oder Textprogrammen, die von Kabelnetzen, lokalen Fernsehsendern oder Rundfunknetzen empfangen werden, an die Verbrauchenden über leitungsgebundenes Internet Protocol Television / "Internetfernsehen" (die hier klassifizierten Einheiten stellen im Allgemeinen kein Programmmaterial her)
  • • Bereitstellung von leitungsgebundener IP-Telefonie (VoIP / Sprachübermittlung über das leitungsgebundene Internet) durch die Betreiberin oder den Betreiber der Infrastruktur
  • Die Übertragungseinrichtungen können auf einer einzigen oder mehreren leitungsgebundenen Technologien beruhen.

Umfasst nicht

  • Installation von Telekommunikations-, Computernetzwerk- und Kabelfernsehleitungen in Gebäuden, einschließlich Glasfaserkabeln, ohne Betriebseinrichtungen für die Datenübertragung, siehe 43.21.0
  • Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation, siehe 61.20.0
  • Bereitstellung von Telefon- und Internetzugang in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (z. B. Internetcafés), siehe 61.20.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittKTelekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung61Telekommunikation
Gruppe61.1Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation
Klasse61.10Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation
Unterklasse61.10.1Leitungsgebundene Telekommunikation

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 61.10.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 61.10.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 61.10.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Aufbau von Datennetzen (leitungsgebunden)
  • Betrieb von Kabelfernsehnetzen
  • Betrieb von leitungsgebundenen Kommunikationsnetzwerken (Fernmeldenetze)
  • Fernmeldedienste (Festnetz)
  • Fernmeldenetze, leitungsgebundene, Betrieb
  • Guthabenkarten (Telefonkarten) für leitungsgebundene Telekommunikation
  • ISDN (Kabelnetzbetrieb)
  • Kabelnetzbetrieb
  • Post/Telekom (Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen)
  • Telefongesellschaften (Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen)

Weitere Unterklassen von 61.10

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.