WZ-Code 64.11.0
Zentralbanken

Der WZ-Code 64.11.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Zentralbanken“. Er gehört zur Klasse 64.11 (Zentralbanken) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 64.11.0?

Umfasst

  • Ausgabe und Verwaltung von Banknoten und digitalem Geld
  • Durchführung von Geldpolitik, einschließlich der Geldmengenüberwachung und -steuerung
  • Förderung der Finanzstabilität
  • Hereinnahme von Einlagen für den Zahlungsausgleich zwischen Kreditinstituten
  • Beaufsichtigung von Bank- oder Nichtbank-Geldgeschäften, sofern diese nicht von einer anderen Stelle durchgeführt wird
  • Halten der internationalen Währungsreserven des Landes
  • Tätigkeit als Geschäftsbank des Staates

Umfasst ferner

  • Tätigkeiten von Zentralbanken, Währungsbehörden und zentralen geldschöpfenden Einrichtungen

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittLErbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung64Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe64.1Zentralbanken und Kreditinstitute
Klasse64.11Zentralbanken
Unterklasse64.11.0Zentralbanken

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 64.11.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 64.11.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 64.11.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Bundesbank, Deutsche
  • Deutsche Bundesbank
  • Landeszentralbanken
  • Notenbank (Deutsche Bundesbank)
  • Zentralbanken (nicht Girozentralen, genossenschaftliche Zentralbanken)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.