WZ-Code 64.31.0
Investmentfonds

Der WZ-Code 64.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Investmentfonds“. Er gehört zur Klasse 64.31 (Investmentfonds) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 64.31.0?

Umfasst

  • Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeiten von Geldmarkt- und Investmentfonds, das heißt Organismen für gemeinsame Anlagen, die Finanzmittel durch die Ausgabe von Investmentfondsanteilen an die Allgemeinheit beschaffen, deren Erlöse hauptsächlich in finanzielle Vermögenswerte (einschließlich kurzfristiger Anlagen) investiert werden.
  • offene Investmentfonds
  • geschlossene Investmentfonds
  • Anlagefonds und Investmentgesellschaften

Umfasst nicht

  • Tätigkeiten von Investmentfonds, die aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen Einnahmen erzielen - die Zuordnung erfolgt gemäß ihrer Haupttätigkeit in der jeweiligen Unterklasse dieser Klassifikation
  • Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften, siehe 64.21.0
  • Tätigkeiten von Gesellschaften mit Besitzanteilen ohne Kontrollmehrheit, siehe 64.32.0
  • Tätigkeiten von Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten, die nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen fungieren, siehe 64.32.0
  • Tätigkeiten von Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften, siehe 64.99.1
  • Tätigkeiten von Pensionskassen und Pensionsfonds, siehe 65.30.0
  • Fondsmanagement, siehe 66.30.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittLErbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung64Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe64.3Treuhand- und sonstige Fonds u. ä. Finanzinstitutionen
Klasse64.31Investmentfonds
Unterklasse64.31.0Investmentfonds

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 64.31.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 64.30.0teilweise – Tätigkeiten von Geldmarkt- und Investmentfonds

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 64.31.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Aktienfonds als Publikumsfonds
  • Hedgefonds als Publikumsfonds
  • Immobilienfonds als Publikumsfonds und mittelbar via Objektgesellschaften
  • Kryptofonds als Publikumsfonds
  • Private Equity Fonds als Publikumsfonds
  • Venture Capital Fonds als Publikumsfonds

Nicht sicher, ob 64.31.0 passt?

Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.