WZ-Code 77.11.1
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing

Der WZ-Code 77.11.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing“. Er gehört zur Klasse 77.11 (Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger) im Abschnitt O. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 77.11.1?

Umfasst

  • Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger zur gemeinschaftlichen Nutzung für eine unbestimmte Anzahl von Kundinnen und Kunden durch gewerbliche Carsharinganbieter. Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und gegen einen Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife. Carsharingfahrzeuge können stationsunabhängig oder stationsbasiert zur Nutzung angeboten werden
  • Vermietung des eigenen Personenkraftwagens, Kraftrades oder sonstigen leichten Kraftwagens, ohne Fahrerin oder Fahrer (privates Carsharing)

Umfasst nicht

  • Vermietung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger, mit Fahrerin oder Fahrer, siehe 49.33.0
  • Vermittlungstätigkeiten für Vermietung und Leasing von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger, siehe 77.51.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittOErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung77Vermietung und Leasing
Gruppe77.1Vermietung von Kraftwagen
Klasse77.11Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Unterklasse77.11.1Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 77.11.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 77.11.0teilweise – Vermietung via Carsharing von Personenkraftwagen und anderen Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer
  • 77.12.0teilweise – Vermietung via Carsharing von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer
  • 77.39.0teilweise – Vermietung via Carsharing von Motorrädern und Campern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 77.11.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Autovermietung mittels Carsharing (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer)
  • Car-Sharing
  • Pkw-Vermietung an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer mittels Carsharing
  • Selbstfahrer-Autovermietung mittels Carsharing (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer)
  • Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer mittels Carsharing

Weitere Unterklassen von 77.11

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.