WZ-Code 85.33.1
Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens
Der WZ-Code 85.33.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens“. Er gehört zur Klasse 85.33 (Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht) im Abschnitt Q. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 85.33.1?
Umfasst
- post-sekundärer Unterricht, der nicht als tertiärer Unterricht angesehen werden kann, an Schulen des Gesundheitswesens. Der Schwerpunkt liegt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf innerhalb des Gesundheitswesens.
Umfasst nicht
- tertiärer Unterricht, siehe Gruppe 85.4
- nicht formale Aus- und Weiterbildung, siehe Gruppe 85.5
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | Q | Erziehung und Unterricht |
| Abteilung | 85 | Erziehung und Unterricht |
| Gruppe | 85.3 | Weiterführende Schulen und postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht |
| Klasse | 85.33 | Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht |
| Unterklasse | 85.33.1 | Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 85.33.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 85.41.0teilweise – Erteilung von post-sekundärem, nicht tertiärem Unterricht in Schulen des Gesundheitswesens
- 85.42.4teilweise – Schulen des Gesundheitswesens (ohne Hochschulen)
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 85.33.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Berufliche Weiterbildung in Schulen des Gesundheitswesens, post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
- Dozentinnen und Dozenten in Schulen des Gesundheitswesens, selbstständige, Unterricht im post-sekundären Bereich, der nicht zu einem Universitätsabschluss führt
- Schulen des Gesundheitswesens (post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht)
- Unterricht im post-sekundären Bereich in Schulen des Gesundheitswesens durch selbstständige Lehrerinnen und Lehrer, der nicht zu einem Universitätsabschluss führt
- Unterricht von selbstständigen Lehrerinnen und Lehrern in Schulen des Gesundheitswesens (postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht)
- Unterricht, post-sekundärer, in Schulen des Gesundheitswesens (berufliche Erwachsenenbildung)
Weitere Unterklassen von 85.33
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.