WZ-Code 85.52.0
Kulturunterricht
Der WZ-Code 85.52.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kulturunterricht“. Er gehört zur Klasse 85.52 (Kulturunterricht) im Abschnitt Q. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 85.52.0?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst die Erteilung von Kunst-, Schauspiel- und Musikunterricht (z. B. in Schulen, Ateliers, Klassen). Es handelt sich um strukturierte, speziell auf Bildung und Lernen ausgerichtete Unterrichtsangebote (z. B. Schüler-Lehrer-Beziehungen und/oder -Interaktionen). Der Unterricht dient in erster Linie als Hobby, Freizeitgestaltung oder zur Selbstentfaltung und führt nicht zu Qualifikationen der Primar- bis zur Tertiärstufe.
- Musikunterricht
- Kunstunterricht
- Tanzunterricht
- Unterricht in Schauspiel, bildender Kunst, darstellender Kunst und Fotografie
Umfasst ferner
- Tätigkeiten von professionellen Kunstlehrerinnen und -lehrern oder Kunstdozentinnen und -dozenten
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | Q | Erziehung und Unterricht |
| Abteilung | 85 | Erziehung und Unterricht |
| Gruppe | 85.5 | Sonstiger Unterricht |
| Klasse | 85.52 | Kulturunterricht |
| Unterklasse | 85.52.0 | Kulturunterricht |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 85.52.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 85.52.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 85.52.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Akkordeonschulen
- Ausbildung (Tanzschulen; nicht Schulen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
- Bauchtanzlehrer/innen, selbstständige
- Bauchtanzschulen (nicht Schulen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
- Erstellung und Distribution von Lehrmaterial für Musikunterricht über ein Online-Portal
- Gesangslehrer/innen, selbstständige
- Klavierlehrer/innen, selbstständige
- Klavierunterricht durch selbständige Lehrerinnen und Lehrer
- Kulturunterricht durch selbständige Lehrerinnen und Lehrer
- Kunstunterricht
- Malunterricht
- Musiklehrer/innen, selbständige
- Musiklehrer/innen, selbstständige
- Musikschulen (nicht berufsbildende weiterführende Schulen, Hochschulen)
- Musikunterricht (nicht berufsbildende weiterführende Schulen, Hochschulen)
- Schauspielunterricht
- Schulen (Kulturunterricht)
- Schulen (Tanzschulen; nicht Schulen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
- Schulungsheime (Kulturunterricht)
- Tanzlehrer/innen, selbstständige
- Tanzschule (nicht Schule der beruflichen Aus- und Fortbildung)
- Tanzstudio
- Tanzstudio (Tanzschule)
- Tanzunterricht
- Töpferkurse
- Unterricht (Tanzschulen; nicht Schulen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
Nicht sicher, ob 85.52.0 passt?
Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.