WZ-Code 86.23.0
Zahnarztpraxen

Der WZ-Code 86.23.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Zahnarztpraxen“. Er gehört zur Klasse 86.23 (Zahnarztpraxen) im Abschnitt R. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 86.23.0?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Zahnarztpraxen allgemeiner oder spezieller Natur (z. B. allgemeine Zahnheilkunde, endodontische und pädiatrische Zahnheilkunde); Oralpathologie
  • Kieferorthopädie
  • Kieferchirurgie

Umfasst nicht

  • Herstellung von Zahnersatz in zahntechnischen Laboratorien, siehe 32.50.2
  • stationäre Behandlung in Krankenhäusern, siehe 86.10
  • Tätigkeiten von zahnmedizinischem Hilfspersonal (z. B. Fachkräften für Dentalhygiene, Zahntherapeutinnen und -therapeuten), siehe 86.99.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittRGesundheits- und Sozialwesen
Abteilung86Gesundheitswesen
Gruppe86.2Arzt- und Zahnarztpraxen
Klasse86.23Zahnarztpraxen
Unterklasse86.23.0Zahnarztpraxen

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 86.23.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 86.23.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 86.23.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Arztpraxen, dentalmedizinische
  • Dentalmedizinische Arztpraxen
  • Dentist
  • Kieferchirurgie
  • Kieferorthopädische Arztpraxen
  • Mund- und kieferorthopädische Arztpraxen
  • Oralmedizinische Arztpraxen
  • Praxen von Zahnärzt(en/innen)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.