WZ-Code 86.94.2
Geburtshilfe und Hebammen
Der WZ-Code 86.94.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Geburtshilfe und Hebammen“. Er gehört zur Klasse 86.94 (Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen) im Abschnitt R. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 86.94.2?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst Geburtshilfe- und Hebammentätigkeiten, die nicht von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden, z. B.:
- Tätigkeiten von selbstständigen Hebammen, in eigenen Behandlungsräumen oder am Wohnort der Patientinnen und Patienten
- Tätigkeiten von Entbindungseinrichtungen, ohne ständige Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | R | Gesundheits- und Sozialwesen |
| Abteilung | 86 | Gesundheitswesen |
| Gruppe | 86.9 | Sonstiges Gesundheitswesen |
| Klasse | 86.94 | Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen |
| Unterklasse | 86.94.2 | Geburtshilfe und Hebammen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 86.94.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 86.90.2teilweise – Tätigkeiten von selbstständigen Hebammen; Tätigkeiten von Entbindungseinrichtungen, ohne ständige Aufsicht von Ärzten
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 86.94.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Entbindungshelfer
- Entbindungspfleger
- Hebammen
- Praxen von Hebammen und Entbindungshelfer(n/innen)
Weitere Unterklassen von 86.94
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.