WZ-Code 87.10.1
Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Der WZ-Code 87.10.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege“. Er gehört zur Klasse 87.10 (Pflegeheime) im Abschnitt R. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 87.10.1?
Umfasst
- Tätigkeiten von Einrichtungen, die der medizinischen, pflegerischen, psychologischen und seelsorgerischen Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase dienen (z. B. stationäre Hospize)
Umfasst nicht
- Palliativpflege für ambulante Patientinnen und Patienten, siehe 86.94.1
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | R | Gesundheits- und Sozialwesen |
| Abteilung | 87 | Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime |
| Gruppe | 87.1 | Pflegeheime |
| Klasse | 87.10 | Pflegeheime |
| Unterklasse | 87.10.1 | Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 87.10.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 87.10.0teilweise – Tätigkeiten von stationären Einrichtungen zur palliativen Pflege
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 87.10.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Hospizeinrichtungen
Weitere Unterklassen von 87.10
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.