WZ-Code 94.92.0
Politische Parteien und Vereinigungen
Der WZ-Code 94.92.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Politische Parteien und Vereinigungen“. Er gehört zur Klasse 94.92 (Politische Parteien und Vereinigungen) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 94.92.0?
Umfasst
- Tätigkeiten von politischen Parteien und ihrer Unterorganisationen (z. B. Jugendorganisationen, die einer politischen Partei angeschlossen sind). Diese Organisationen versuchen vor allem, die Entscheidungsfindung in öffentlichen Gremien zu beeinflussen, indem sie Mitglieder der Partei oder mit der Partei sympathisierende Personen in politische Ämter bringen; zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Informationsverbreitung, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Geldmitteln usw.
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | T | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen |
| Abteilung | 94 | Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport |
| Gruppe | 94.9 | Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen |
| Klasse | 94.92 | Politische Parteien und Vereinigungen |
| Unterklasse | 94.92.0 | Politische Parteien und Vereinigungen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 94.92.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 94.92.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 94.92.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Parteien, politische
- Politische Parteien Bürgerinitiativen
- Wählerverbände und -vereinigungen
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.