WZ-Code 96.30.1
Bestattungsinstitute
Der WZ-Code 96.30.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Bestattungsinstitute“. Er gehört zur Klasse 96.30 (Bestattungswesen) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 96.30.1?
Umfasst
- Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:
- • Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestatterinnen und -bestattern
- Transport von menschlichen Überresten
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | T | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen |
| Abteilung | 96 | Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen |
| Gruppe | 96.3 | Bestattungswesen |
| Klasse | 96.30 | Bestattungswesen |
| Unterklasse | 96.30.1 | Bestattungsinstitute |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 96.30.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 96.03.1vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 96.30.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Beerdigungsunternehmen
- Begräbnisunternehmen
- Bestattung von Heimtieren (Tierbestattung)
- Bestattungsunternehmen
- Erdbestattungsunternehmen
- Feuerbestattungsunternehmen
- Leichenbestattungsunternehmen
- Leichenwäschereien
- Seebestattungsunternehmen
- Totenwäsche
- Transport bzw. Überführung von Verstorbenen
Weitere Unterklassen von 96.30
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.