WZ-Code 96.99.1
Tätowier- und Piercingstudios

Der WZ-Code 96.99.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Tätowier- und Piercingstudios“. Er gehört zur Klasse 96.99 (Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 96.99.1?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Tätowier- und Piercingstudios

Umfasst nicht

  • Tätowiertätigkeiten zur vorübergehenden Zierde, mit biologischen Substanzen (z. B. Henna), siehe 96.99.9

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittTErbringung von sonstigen Dienstleistungen
Abteilung96Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen
Gruppe96.9Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
Klasse96.99Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.
Unterklasse96.99.1Tätowier- und Piercingstudios

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 96.99.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 96.09.0teilweise – Tätigkeiten von Tätowierungs- und Piercingstudios

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 96.99.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Piercing-Studios
  • Tätowierungen
  • Tattoo-Studios

Weitere Unterklassen von 96.99

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.