WZ-Code 96.99.1
Tätowier- und Piercingstudios
Der WZ-Code 96.99.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Tätowier- und Piercingstudios“. Er gehört zur Klasse 96.99 (Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 96.99.1?
Umfasst
- Tätigkeiten von Tätowier- und Piercingstudios
Umfasst nicht
- Tätowiertätigkeiten zur vorübergehenden Zierde, mit biologischen Substanzen (z. B. Henna), siehe 96.99.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | T | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen |
| Abteilung | 96 | Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen |
| Gruppe | 96.9 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen |
| Klasse | 96.99 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g. |
| Unterklasse | 96.99.1 | Tätowier- und Piercingstudios |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 96.99.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 96.09.0teilweise – Tätigkeiten von Tätowierungs- und Piercingstudios
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 96.99.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Piercing-Studios
- Tätowierungen
- Tattoo-Studios
Weitere Unterklassen von 96.99
Nicht sicher, ob 96.99.1 passt?
Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.