WZ-Code 01.47.2
Betrieb von Brütereien
Der WZ-Code 01.47.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Brütereien“. Er gehört zur Klasse 01.47 (Haltung von Geflügel) im Abschnitt A. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 01.47.2?
Umfasst
- Betrieb von Geflügelbrütereien
- automatisiertes Ausbrüten von Geflügeleiern
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
| Abteilung | 01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten |
| Gruppe | 01.4 | Tierhaltung |
| Klasse | 01.47 | Haltung von Geflügel |
| Unterklasse | 01.47.2 | Betrieb von Brütereien |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 01.47.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 01.47.2vollständig – Betrieb von Geflügelbrütereien
- 01.49.0teilweise – Betrieb von Brütereien für Wachteln, Emus und Strauße
- 01.62.0teilweise – Automatisches Ausbrüten von Geflügeleiern
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 01.47.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Ausbrüten von Brieftaubeneiern (nicht Aufzucht und Haltung von Brieftauben)
- Ausbrüten von Falkeneiern (nicht Aufzucht von Falken)
- Brutanstalten
- Geflügelbrutanstalten
- Hühner, Haltung und/oder Zucht (Betrieb von Brütereien)
- Hühnerfarm, Geflügelfarm (Brütereien)
- Versuchstierzucht
- Vogelzucht (Betrieb von Brütereien)
Weitere Unterklassen von 01.47
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.