WZ-Code 30.31.0
Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Der WZ-Code 30.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke“. Er gehört zur Klasse 30.31 (Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 30.31.0?
Umfasst
- Herstellung von Luftfahrzeugen / Flugzeugen zur Beförderung von Gütern oder Personen, für Sport- und Freizeitzwecke
- Herstellung von Hubschraubern
- Herstellung von Segelflugzeugen und Hängegleitern (Flugdrachen)
- Herstellung von Luftschiffen und Heißluftballons
- Herstellung von Teilen und Zubehör für Luftfahrzeuge dieser Unterklasse:
- • wesentliche Grundelemente (z. B. Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Treibstofftanks, Abteile)
- • Druckluftschrauben, Hubschrauberrotoren und angetriebene Rotorblätter
- • Triebwerke für zivile Luftfahrzeuge
- • Turbojets und Turboprops (Propellerturbinen), wie sie typischerweise in zivilen Luftfahrzeugen verwendet werden
- • Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für zivile Luftfahrzeuge geeignet sind
- Herstellung von Bodenflugübungsgeräten
- Herstellung von Flugkörpern für die Raumfahrt und zivile Zwecke
- Herstellung von Raumfahrzeugen und Trägerraketen, Satelliten, Planetensonden, Orbitalstationen, Shuttles
- Herstellung von unbemannten zivilen Luftfahrzeugen (Drohnen)
Umfasst ferner
- Instandsetzung und Umbau von zivilen Luftfahrzeugen oder Flugzeugtriebwerken
- Herstellung von Sitzen für zivile Luftfahrzeuge
Umfasst nicht
- Herstellung von Fallschirmen, siehe 13.96.0
- Herstellung von Flugkörpern für militärische Zwecke, siehe 25.30.0
- Herstellung von Fernmeldeausrüstungen für Satelliten, siehe 26.30.0
- Herstellung von flugtechnischen Instrumenten für Luftfahrzeuge, siehe 26.51.1 und 26.51.2
- Herstellung von Flugnavigationsgeräten, siehe 26.51.1 und 26.51.2
- Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Luftfahrzeuge, siehe 27.40.0
- Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern nicht für Kraftwagen oder Krafträder, siehe 28.11.1
- Herstellung von Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge, Katapulten für Flugzeugträger sowie Zubehör, siehe 28.99.9
- Herstellung von Zünd- oder Anlassvorrichtungen und sonstigen elektrischen Teilen für Verbrennungsmotoren, siehe 29.31.0
- Herstellung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 30.32.0
- Herstellung von Drohnen für militärische Zwecke, siehe 30.32.0
- Herstellung von Spielzeugdrohnen, siehe 32.40.0
- Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 33.16.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 30 | Sonstiger Fahrzeugbau |
| Gruppe | 30.3 | Luft- und Raumfahrzeugbau |
| Klasse | 30.31 | Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke |
| Unterklasse | 30.31.0 | Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 30.31.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 30.30.0teilweise – Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 30.31.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 56 insgesamt):
- Abteile (Teile für Luft- und Raumfahrzeuge), Herstellung
- Anschnallgurte für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Bodengeräte zur Flugausbildung, Herstellung
- Drehflügel für Flugzeuge, Herstellung
- Fahrwerke für Flugzeuge, Herstellung
- Fahrzeugsitze für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Ferngesteuerte vier-, sechs-, achtrotorige Drohnen, Quadrocopter, Optocopter etc. (professioneller Einsatz für zivile Zwecke, keine Spielwaren), Herstellung
- Flugausbildungsgeräte, Herstellung
- Flugdrachen (Hanggleiter), Herstellung
- Flugkörperzellen, Herstellung
- Flugsportgeräte, Herstellung
- Flugzeuge, Herstellung
- Flugzeugmotoren und -triebwerke, Herstellung
- Flugzeugsitze, Herstellung
- Flugzeugteile für zivile Zwecke (nicht elektrische Ausrüstungsteile, Schlösser und Beschläge, Beleuchtung, Flugzeugsitze, Verglasung, Uhren, Mess- und Kontrollinstrumente), Herstellung
- Hanggleiter, Herstellung
- Heißluftballone, Herstellung
- Helikopter, für zivile Zwecke, Herstellung
- Hubschrauber, für zivile Zwecke, Herstellung
- Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge für zivile Zwecke, Herstellung
- Leichtflugzeuge, Herstellung
- Leitwerke für Flugzeuge, Herstellung
- Link-Trainer (Flugausbildungsgeräte), Herstellung
- Luftfahrzeuge, Herstellung
- Luftfahrzeugmotoren und -triebwerke, Herstellung
- Luftschiffe, Herstellung
- Luftschrauben, Herstellung
- Motoren für Luft- und Raumfahrzeuge, Herstellung
- Ottomotoren für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Propeller, Herstellung
- Raumfähren, Herstellung
- Raumfahrzeuge, Herstellung
- Raumstationen, Herstellung
- Rotorblätter für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Rotoren für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Rümpfe für Luftfahrzeuge, Herstellung
- Satelliten, Herstellung
- Segelflugzeuge, Herstellung
- Sicherheitsgeräte zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt (nicht Navigations- und Überwachungsgeräte), Herstellung
- Simulatoren (Flugausbildungsgeräte), Herstellung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.