WZ-Code 30.31.0
Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke

Der WZ-Code 30.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke“. Er gehört zur Klasse 30.31 (Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 30.31.0?

Umfasst

  • Herstellung von Luftfahrzeugen / Flugzeugen zur Beförderung von Gütern oder Personen, für Sport- und Freizeitzwecke
  • Herstellung von Hubschraubern
  • Herstellung von Segelflugzeugen und Hängegleitern (Flugdrachen)
  • Herstellung von Luftschiffen und Heißluftballons
  • Herstellung von Teilen und Zubehör für Luftfahrzeuge dieser Unterklasse:
  • • wesentliche Grundelemente (z. B. Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Treibstofftanks, Abteile)
  • • Druckluftschrauben, Hubschrauberrotoren und angetriebene Rotorblätter
  • • Triebwerke für zivile Luftfahrzeuge
  • • Turbojets und Turboprops (Propellerturbinen), wie sie typischerweise in zivilen Luftfahrzeugen verwendet werden
  • • Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für zivile Luftfahrzeuge geeignet sind
  • Herstellung von Bodenflugübungsgeräten
  • Herstellung von Flugkörpern für die Raumfahrt und zivile Zwecke
  • Herstellung von Raumfahrzeugen und Trägerraketen, Satelliten, Planetensonden, Orbitalstationen, Shuttles
  • Herstellung von unbemannten zivilen Luftfahrzeugen (Drohnen)

Umfasst ferner

  • Instandsetzung und Umbau von zivilen Luftfahrzeugen oder Flugzeugtriebwerken
  • Herstellung von Sitzen für zivile Luftfahrzeuge

Umfasst nicht

  • Herstellung von Fallschirmen, siehe 13.96.0
  • Herstellung von Flugkörpern für militärische Zwecke, siehe 25.30.0
  • Herstellung von Fernmeldeausrüstungen für Satelliten, siehe 26.30.0
  • Herstellung von flugtechnischen Instrumenten für Luftfahrzeuge, siehe 26.51.1 und 26.51.2
  • Herstellung von Flugnavigationsgeräten, siehe 26.51.1 und 26.51.2
  • Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Luftfahrzeuge, siehe 27.40.0
  • Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern nicht für Kraftwagen oder Krafträder, siehe 28.11.1
  • Herstellung von Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge, Katapulten für Flugzeugträger sowie Zubehör, siehe 28.99.9
  • Herstellung von Zünd- oder Anlassvorrichtungen und sonstigen elektrischen Teilen für Verbrennungsmotoren, siehe 29.31.0
  • Herstellung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 30.32.0
  • Herstellung von Drohnen für militärische Zwecke, siehe 30.32.0
  • Herstellung von Spielzeugdrohnen, siehe 32.40.0
  • Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 33.16.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung30Sonstiger Fahrzeugbau
Gruppe30.3Luft- und Raumfahrzeugbau
Klasse30.31Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Unterklasse30.31.0Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 30.31.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 30.30.0teilweise – Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 30.31.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 56 insgesamt):

  • Abteile (Teile für Luft- und Raumfahrzeuge), Herstellung
  • Anschnallgurte für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Bodengeräte zur Flugausbildung, Herstellung
  • Drehflügel für Flugzeuge, Herstellung
  • Fahrwerke für Flugzeuge, Herstellung
  • Fahrzeugsitze für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Ferngesteuerte vier-, sechs-, achtrotorige Drohnen, Quadrocopter, Optocopter etc. (professioneller Einsatz für zivile Zwecke, keine Spielwaren), Herstellung
  • Flugausbildungsgeräte, Herstellung
  • Flugdrachen (Hanggleiter), Herstellung
  • Flugkörperzellen, Herstellung
  • Flugsportgeräte, Herstellung
  • Flugzeuge, Herstellung
  • Flugzeugmotoren und -triebwerke, Herstellung
  • Flugzeugsitze, Herstellung
  • Flugzeugteile für zivile Zwecke (nicht elektrische Ausrüstungsteile, Schlösser und Beschläge, Beleuchtung, Flugzeugsitze, Verglasung, Uhren, Mess- und Kontrollinstrumente), Herstellung
  • Hanggleiter, Herstellung
  • Heißluftballone, Herstellung
  • Helikopter, für zivile Zwecke, Herstellung
  • Hubschrauber, für zivile Zwecke, Herstellung
  • Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge für zivile Zwecke, Herstellung
  • Leichtflugzeuge, Herstellung
  • Leitwerke für Flugzeuge, Herstellung
  • Link-Trainer (Flugausbildungsgeräte), Herstellung
  • Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Luftfahrzeugmotoren und -triebwerke, Herstellung
  • Luftschiffe, Herstellung
  • Luftschrauben, Herstellung
  • Motoren für Luft- und Raumfahrzeuge, Herstellung
  • Ottomotoren für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Propeller, Herstellung
  • Raumfähren, Herstellung
  • Raumfahrzeuge, Herstellung
  • Raumstationen, Herstellung
  • Rotorblätter für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Rotoren für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Rümpfe für Luftfahrzeuge, Herstellung
  • Satelliten, Herstellung
  • Segelflugzeuge, Herstellung
  • Sicherheitsgeräte zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt (nicht Navigations- und Überwachungsgeräte), Herstellung
  • Simulatoren (Flugausbildungsgeräte), Herstellung

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.