WZ-Code 30.32.0
Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke

Der WZ-Code 30.32.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke“. Er gehört zur Klasse 30.32 (Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 30.32.0?

Umfasst

  • Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen und zugehörigen Maschinen.
  • Die Unterklasse umfasst die Herstellung von:
  • Starrflügelluftfahrzeugen
  • Kipprotorflugzeugen
  • Drehflügelflugzeugen
  • Drohnen für militärische Zwecke (unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs))

Umfasst ferner

  • Werksüberholung und Umbau von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen
  • Herstellung von militärischen Flugzeugsitzen

Umfasst nicht

  • Herstellung von Waffen und Munition, siehe 25.30.0
  • Herstellung von Flugkörpern für militärische Zwecke, siehe 25.30.0
  • Herstellung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen und zugehörigen Maschinen, siehe 30.31.0
  • Reparatur und Instandhaltung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugmaschinen, siehe 33.18.3

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung30Sonstiger Fahrzeugbau
Gruppe30.3Luft- und Raumfahrzeugbau
Klasse30.32Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke
Unterklasse30.32.0Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 30.32.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 30.30.0teilweise – Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische Zwecke

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 30.32.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Düsenmotoren für Luft- und Raumfahrzeuge, Herstellung
  • Ferngesteuerte vier-, sechs-, achtrotorige Drohnen, Quadrocopter, Optocopter etc. (professioneller Einsatz für militärische Zwecke, keine Spielwaren), Herstellung
  • Flugzeugteile für militärische Zwecke (nicht elektrische Ausrüstungsteile, Schlösser und Beschläge, Beleuchtung, Flugzeugsitze, Verglasung, Uhren, Mess- und Kontrollinstrumente), Herstellung
  • Helikopter, für militärische Zwecke, Herstellung
  • Hubschrauber, für militärische Zwecke, Herstellung
  • Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge für militärische Zwecke, Herstellung
  • Sitzmöbel für Luftfahrzeuge für militärische Zwecke, Herstellung
  • Strahltriebwerke für Luftfahrzeuge für militärische Zwecke, Herstellung
  • Umbau von Luftfahrzeugen für militärische Zwecke
  • Werksüberholung von Luftfahrzeugen für militärische Zwecke

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.