WZ-Code 49.12.0
Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr
Der WZ-Code 49.12.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr“. Er gehört zur Klasse 49.12 (Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 49.12.0?
Umfasst
- Personenbeförderung mit U-Bahnen, Hochbahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen
- Personenbeförderung mit Standseilbahnen
Umfasst ferner
- Personenbeförderung mit der Stadtbahn für Ausflüge und Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | H | Verkehr und Lagerei |
| Abteilung | 49 | Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen |
| Gruppe | 49.1 | Personenbeförderung im Schienenverkehr |
| Klasse | 49.12 | Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr |
| Unterklasse | 49.12.0 | Sonstige Personenbeförderung im Schienenverkehr |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 49.12.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 49.10.0teilweise – Personenbeförderung im schienengebundenen Überlandverkehr (ausgenommen Eisenbahnverkehr)
- 49.31.0teilweise – Personenbeförderung im schienengebundenen Nahverkehr
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 49.12.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Hochbahnverkehr
- Kabinenbahnen mit einzelnen stehenden Kabinen ("Peoplemover") als Teil von Orts- und Nahverkehrssysthemen
- Nahverkehrszüge, Betrieb
- Nahverkehrzüge (Orts- und Nachbarortslinienverkehr), Betrieb
- Personenbeförderung im Nahverkehr auf Schienen zu Lande (ohne Taxis)
- Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen
- Schienenschwebebahnverkehr
- Schnellbahnen (Stadtschnellbahnen; nicht Eisenbahnfernverkehr)
- Schwebebahnen (Schienenschwebebahnen)
- Stadtschnellbahnen (S-Bahnen)
- Standseilbahnen als Teil von Orts- und Nahverkehrsystemen
- Straßenbahnen (Personenbeförderung)
- Trambahnen
- U-Bahnen
- Untergrundbahnen
- Verkehrsbetriebe (Personenbeförderung im Linienverkehr auf Schienen zu Land)
- Zahnradbahnen als Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.