WZ-Code 64.92.2
Leihhäuser
Der WZ-Code 64.92.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Leihhäuser“. Er gehört zur Klasse 64.92 (Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 64.92.2?
Umfasst
- Tätigkeiten von Unternehmen, die das Pfandkreditgeschäft betreiben, d. h. Darlehen gegen Verpfändung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs usw. gewähren
Umfasst nicht
- Tätigkeiten von Realkreditinstituten, siehe 64.19.4
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| Abteilung | 64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen |
| Gruppe | 64.9 | Sonstige Finanzierungsinstitutionen |
| Klasse | 64.92 | Spezialkreditinstitute |
| Unterklasse | 64.92.2 | Leihhäuser |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 64.92.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 64.92.2vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 64.92.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Pfandkreditgewerbe
- Pfandleihe, Pfandleiher (Leihhäuser)
Weitere Unterklassen von 64.92
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.