WZ-Code 64.19.4
Realkreditinstitute
Der WZ-Code 64.19.4 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Realkreditinstitute“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 64.19.4?
Umfasst
- Tätigkeiten von Kreditinstituten, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme langfristiger Mittel refinanzieren:
- • private Hypothekenbanken einschließlich Schiffsbanken
- • öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| Abteilung | 64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen |
| Gruppe | 64.1 | Zentralbanken und Kreditinstitute |
| Klasse | 64.19 | Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute |
| Unterklasse | 64.19.4 | Realkreditinstitute |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 64.19.4 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 64.19.4vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 64.19.4
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Hypothekenbanken, private
- Kommunalkreditinstitute, öffentlich-rechtliche
- Landeskreditanstalten
- Private Hypothekenbanken
- Schiffspfandbriefbanken
- Wohnungsbauförderungsanstalten (nicht Bausparkassen)
Weitere Unterklassen von 64.19
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.