WZ-Code 64.19.3
Kreditinstitute des Genossenschaftssektors

Der WZ-Code 64.19.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kreditinstitute des Genossenschaftssektors“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 64.19.3?

Umfasst

  • Tätigkeiten von den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossenen Instituten, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Spar- und Kreditbanken, Beamtenbanken, Bankvereine, Vereinsbanken.

Umfasst nicht

  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (z. B. für den Erwerb von Wohneigentum), siehe 64.92.3
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen, siehe 66.19.1

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittLErbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung64Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe64.1Zentralbanken und Kreditinstitute
Klasse64.19Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
Unterklasse64.19.3Kreditinstitute des Genossenschaftssektors

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 64.19.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 64.19.3vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 64.19.3

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Bankvereine
  • Beamtenbanken (Kreditgenossenschaften)
  • Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
  • Deutsche Genossenschaftsbank
  • Fonds von Kapitalanlagegesellschaften (ohne Geldmarktfonds)
  • Genossenschaftliche Zentralbanken
  • Genossenschaftsbanken
  • Kreditbanken (Genossenschaftsbanken)
  • Kreditgenossenschaften
  • Raiffeisenbanken
  • Raiffeisenkassen
  • Spar- und Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
  • Sparbanken
  • Vereinsbanken
  • Volksbanken
  • Zentralbanken, genossenschaftliche

Weitere Unterklassen von 64.19

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.