WZ-Code 64.19.3
Kreditinstitute des Genossenschaftssektors
Der WZ-Code 64.19.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kreditinstitute des Genossenschaftssektors“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 64.19.3?
Umfasst
- Tätigkeiten von den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossenen Instituten, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Spar- und Kreditbanken, Beamtenbanken, Bankvereine, Vereinsbanken.
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| Abteilung | 64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen |
| Gruppe | 64.1 | Zentralbanken und Kreditinstitute |
| Klasse | 64.19 | Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute |
| Unterklasse | 64.19.3 | Kreditinstitute des Genossenschaftssektors |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 64.19.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 64.19.3vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 64.19.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bankvereine
- Beamtenbanken (Kreditgenossenschaften)
- Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
- Deutsche Genossenschaftsbank
- Fonds von Kapitalanlagegesellschaften (ohne Geldmarktfonds)
- Genossenschaftliche Zentralbanken
- Genossenschaftsbanken
- Kreditbanken (Genossenschaftsbanken)
- Kreditgenossenschaften
- Raiffeisenbanken
- Raiffeisenkassen
- Spar- und Darlehenskassen (Kreditgenossenschaften)
- Sparbanken
- Vereinsbanken
- Volksbanken
- Zentralbanken, genossenschaftliche
Weitere Unterklassen von 64.19
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.