WZ-Code 64.19.5
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben

Der WZ-Code 64.19.5 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kreditinstitute mit Sonderaufgaben“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 64.19.5?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Kreditinstituten, denen besondere Aufgaben, hauptsächlich die Durchführung öffentlicher Kreditaktionen, übertragen worden sind (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Investitionsbank Berlin oder die Landwirtschaftliche Rentenbank), teilweise mit Emissionsrecht

Umfasst nicht

  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (z. B. für den Erwerb von Wohneigentum), siehe 64.92.3
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen, siehe 66.19.1

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittLErbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung64Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe64.1Zentralbanken und Kreditinstitute
Klasse64.19Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
Unterklasse64.19.5Kreditinstitute mit Sonderaufgaben

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 64.19.5 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 64.19.5vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 64.19.5

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Lastenausgleichsbank
  • Rentenbank, landwirtschaftliche

Weitere Unterklassen von 64.19

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.