WZ-Code 64.19.2
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Der WZ-Code 64.19.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kreditinstitute des Sparkassensektors“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 64.19.2?
Umfasst
- Tätigkeiten von - abgesehen von wenigen Ausnahmen - kommunalen Einrichtungen, deren Gewährträger Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz und mittelfristige Kreditgeschäft.
- Tätigkeiten von Zentralinstituten (Landesbanken) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Sparkassen. Die Landesbanken dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| Abteilung | 64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen |
| Gruppe | 64.1 | Zentralbanken und Kreditinstitute |
| Klasse | 64.19 | Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute |
| Unterklasse | 64.19.2 | Kreditinstitute des Sparkassensektors |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 64.19.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 64.19.2vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 64.19.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Deutsche Girozentrale
- Girozentralen
- Kreditbanken (Sparkassen)
- Kreis- und Stadtsparkassen
- Landesbanken (Girozentralen; nicht Landeszentralbanken)
- Sparkassen
- Stadt- und Kreissparkassen
Weitere Unterklassen von 64.19
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.