WZ-Code 64.19.1
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Der WZ-Code 64.19.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken“. Er gehört zur Klasse 64.19 (Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute) im Abschnitt L. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 64.19.1?
Umfasst
- Tätigkeiten von Kreditinstituten in privater Rechtsform (ohne die der eingetragenen Genossenschaft), die in der Regel Bankgeschäfte aller Art betreiben. Das Schwergewicht liegt im kurz- und mittelfristigen Kredit- und Einlagengeschäft.
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
| Abteilung | 64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen |
| Gruppe | 64.1 | Zentralbanken und Kreditinstitute |
| Klasse | 64.19 | Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute |
| Unterklasse | 64.19.1 | Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 64.19.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 64.19.1vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 64.19.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Banken (Kreditbanken)
- Kreditbanken
- Postgiroämter
- Postsparkassenämter
Weitere Unterklassen von 64.19
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.