WZ-Code 69.20.2
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Der WZ-Code 69.20.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“. Er gehört zur Klasse 69.20 (Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung) im Abschnitt N. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 69.20.2?
Umfasst
- Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
- Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
- Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
Umfasst nicht
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | N | Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
| Abteilung | 69 | Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung |
| Gruppe | 69.2 | Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung |
| Klasse | 69.20 | Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung |
| Unterklasse | 69.20.2 | Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 69.20.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 69.20.3vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 69.20.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Beraterinnen und Berater (Steuerbevollmächtigte)
- Beraterinnen und Berater (Steuerberatung) (nicht Steuerbevollmächtigte)
- Fiskalvertretung (Steuerberater)
- Fiskalvertretung (Steuerbevollmächtigte)
- Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
- Insolvenzverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
- Konkursverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
- Konkursverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Lohnsteuerhilfevereine
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerberater, Steuerberaterinnen oder Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerbevollmächtigte
- Prozessvertretung durch Steuerberater und Steuerberaterinnen
- Prozessvertretung durch Steuerbevollmächtigte
- Steuerberater und Steuerberaterinnen (nicht Steuerbevollmächtigte)
- Steuerberatungsgesellschaften
- Steuerbevollmächtigte
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuergesellschaften
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerbevollmächtigte
Weitere Unterklassen von 69.20
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.