WZ-Code 69.20.2
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Der WZ-Code 69.20.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“. Er gehört zur Klasse 69.20 (Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung) im Abschnitt N. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 69.20.2?

Umfasst

  • Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
  • Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
  • Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)

Umfasst nicht

  • Verlegen von Buchhaltungssoftware, siehe 58.29.0
  • Programmierung von Buchhaltungssoftware, siehe 62.10.3
  • Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste, siehe 63.10.1
  • Unternehmensberatung zu Buchhaltungssystemen, Haushaltskontrollverfahren, siehe 70.20.0
  • Tätigkeiten von Inkassobüros, siehe 82.91.1

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittNErbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abteilung69Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Gruppe69.2Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Klasse69.20Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Unterklasse69.20.2Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 69.20.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 69.20.3vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 69.20.2

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Beraterinnen und Berater (Steuerbevollmächtigte)
  • Beraterinnen und Berater (Steuerberatung) (nicht Steuerbevollmächtigte)
  • Fiskalvertretung (Steuerberater)
  • Fiskalvertretung (Steuerbevollmächtigte)
  • Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
  • Insolvenzverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
  • Konkursverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
  • Konkursverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
  • Lohnsteuerhilfe durch Lohnsteuerhilfevereine
  • Lohnsteuerhilfe durch Steuerberater, Steuerberaterinnen oder Steuerberatungsgesellschaften
  • Lohnsteuerhilfe durch Steuerbevollmächtigte
  • Prozessvertretung durch Steuerberater und Steuerberaterinnen
  • Prozessvertretung durch Steuerbevollmächtigte
  • Steuerberater und Steuerberaterinnen (nicht Steuerbevollmächtigte)
  • Steuerberatungsgesellschaften
  • Steuerbevollmächtigte
  • Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuergesellschaften
  • Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerbevollmächtigte

Weitere Unterklassen von 69.20

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.