WZ-Code 58.29.0
Verlegen von sonstiger Software

Der WZ-Code 58.29.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Verlegen von sonstiger Software“. Er gehört zur Klasse 58.29 (Verlegen von sonstiger Software) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 58.29.0?

Umfasst

  • Verlegen von sonstiger Software, einschließlich:
  • • Betriebssysteme
  • • Geschäfts- und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Software für Finanztechnologien)
  • • Cybersicherheitssoftware
  • • Modellierungssoftware

Umfasst ferner

  • Vermittlungstätigkeiten für das Verlegen von Software und Software-Downloads

Umfasst nicht

  • Vervielfältigung von Software, siehe 18.20.0
  • Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 47.40.1
  • Verlegen von Computerspielen, siehe 58.21.0
  • Online-Bereitstellung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
  • Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
  • Entwicklung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 62.10.2 und 62.10.3
  • Übersetzung oder Anpassung von nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 62.10.2 und 62.10.3
  • Anwendungshosting, siehe 63.10.9
  • Nutzung veröffentlichter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, siehe Abschnitt L

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittJVerlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung58Verlagswesen
Gruppe58.2Verlegen von Software
Klasse58.29Verlegen von sonstiger Software
Unterklasse58.29.0Verlegen von sonstiger Software

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 58.29.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 58.29.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 58.29.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Connected Services (digitale Produkte, d.h. herunterladbare Apps, Updates bereits vorhandener Software oder Freischaltung bereits installierter Software)
  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Standardsoftware
  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Software)
  • Online-Veröffentlichung von Software (ohne Computerspiele)
  • Software, Verlag
  • Softwareentwicklung, Standardsoftware
  • Standardsoftwareentwicklung
  • Verlegen von Lernsoftware
  • Verlegen von Software

Nicht sicher, ob 58.29.0 passt?

Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.