WZ-Code 18.20.0
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Der WZ-Code 18.20.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern“. Er gehört zur Klasse 18.20 (Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 18.20.0?
Umfasst
- Vervielfältigung von Masteraufnahmen von Schallplatten, Compact Discs und Bändern mit Musik- oder anderen Tonaufnahmen
- Vervielfältigung von Masteraufnahmen von Platten, Compact Discs und Bändern mit Filmen und anderen Videoaufnahmen
- Vervielfältigung von Master-Kopien von Software und Daten auf Platten und Bändern
Umfasst nicht
- Vervielfältigen von Druckerzeugnissen, siehe 18.11.0 und 18.12.0
- Verlegen von Software, siehe Gruppe 58.2
- Herstellung und Vertrieb von Filmen, Videobändern und Spielfilmen auf Platten oder ähnlichen Aufzeichnungsträgern, siehe 59.11.2, 59.12.0 und 59.13.0
- Vervielfältigung von Spielfilmen für den Kinovertrieb, siehe 59.12.0
- Herstellung von Masteraufnahmen für Schallplatten oder Tonträger, siehe 59.20.2
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 18 | Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern |
| Gruppe | 18.2 | Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern |
| Klasse | 18.20 | Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern |
| Unterklasse | 18.20.0 | Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 18.20.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 18.20.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 18.20.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bildträger, bespielte, Vervielfältigung
- Brennen von CDs
- CD-Brennerei
- CD-ROM - Vervielfältigung
- Compact Discs (Tonträger), bespielte, Vervielfältigung
- Datenträger, bespielte, Vervielfältigung
- Digitale Medien (Vervielfältigung)
- Digitalmedien (Vervielfältigung)
- Filmkopien, Herstellung (Kopieranstalt für Kinofilme)
- Kassettentonbänder, bespielte, Vervielfältigung
- Kinofilme, bespielte, Vervielfältigung
- Kopieranstalt für Kinofilme
- Musikkassetten, bespielte, Vervielfältigung
- Reproduktionsanstalt (Kopieranstalt für Kinofilme)
- Schallplatten, Vervielfältigung
- Software, Vervielfältigung
- Spulentonbänder, Vervielfältigung
- Tonträger, bespielte, Vervielfältigung
- Überspielen von Tonträgern
- Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
- Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
- Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
- Videofilme, bespielte, Vervielfältigung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.