WZ-Code 59.12.0
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Der WZ-Code 59.12.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik“. Er gehört zur Klasse 59.12 (Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 59.12.0?
Umfasst
- Tätigkeiten der Nachbearbeitung von Filmen, Videos oder audiovisuellen Medien und Fernsehprogrammen, z. B.:
- • Montage, Be- und Untertitelung, Schrifteinblendung
- • Überspielen von Film auf Band
- • Konvertierung in Video-Streaming-Formate
- Tätigkeiten von Filmkopierwerken und Tätigkeiten von Spezialstudios für Animationsfilme:
- • Entwicklung und Bearbeitung von Kinofilmen
- • Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinoverleih
Umfasst ferner
- Tätigkeiten von Filmarchiven usw.
Umfasst nicht
- Filmvervielfältigung (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie Vervielfältigung von Audio- und Bildaufzeichnungen auf physischen Datenträgern anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
- Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
- Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs, siehe 46.52.0
- Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
- Ton- und Hörbuchaufnahmen, siehe 59.20.2
- Tätigkeiten von Fernsehveranstaltern, siehe 60.20.0
- Erstellung kompletter Fernsehprogramme, siehe 60.20.0
- Filmverarbeitung (ohne Bearbeitung von Kinofilmen), siehe 74.20.2
- Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen für Schauspielerinnen, Schauspieler, Künstlerinnen und Künstler, siehe 74.99.1
- Verleih von Videokassetten und DVDs, siehe 77.22.0
- Untertitelung in Echtzeit (d. h. simultan) von z. B. Live-Fernsehsitzungen oder -konferenzen, siehe 82.99.9
- Tätigkeiten selbstständiger Karikaturistinnen und Karikaturisten, siehe 90.12.0
- Tätigkeiten selbstständiger Schauspielerinnen und Schauspieler, siehe 90.20.1
- Tätigkeiten selbstständiger Bühnenbildnerinnen und -bildern sowie sonstige Hilfstätigkeiten für die darstellende Kunst, siehe Gruppe 90.3
- Tätigkeiten selbstständiger Regisseurinnen und Regisseure, siehe 90.39.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik |
| Gruppe | 59.1 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos |
| Klasse | 59.12 | Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik |
| Unterklasse | 59.12.0 | Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 59.12.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 59.12.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 59.12.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Cutterinnen und Cutter
- Cutterinnen und Cutter (Filmschnitt)
- Digitale Bildbearbeitung (Filmtechnik; nicht fotografisches Gewerbe)
- Filmbearbeitung (Filmtechnik; nicht fotografische Laboratorien)
- Filmentwicklung, nur für die Filmindustrie
- Filmmischung (Angleichung von Bild und Ton)
- Filmscanning von TV-Filmen und Spielfilmen
- Filmschnitt
- Filmstudios (sonstige Filmherstellung)
- Filmsynchronisierung (nicht in Fernsehstudios)
- Mischung von Filmen (Angleichung von Bild und Ton)
- Montage von Filmen
- Retuschieren von Filmen (Filmtechnik; nicht fotografisches Gewerbe)
- Schneiden von Filmen
- Studios für Filmsynchronisation
- Synchronisieren von Filmen (nicht in Fernsehstudios)
- Synchronsprecherinnen und Synchronsprecher
- Tonstudios (Filmsynchronisierung; nicht in Fernsehstudios)
- Untertiteln von Filmen
- Vertonen von Filmen
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.