WZ-Code 90.12.0
Bildende Kunst
Der WZ-Code 90.12.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Bildende Kunst“. Er gehört zur Klasse 90.12 (Bildende Kunst) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 90.12.0?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst Tätigkeiten für die Schaffung und Produktion von Werken der bildenden Kunst.
- Tätigkeiten selbstständiger Künstlerinnen und Künstler (z. B. auf den Gebieten der Bildhauerei, Malerei, Zeichnung, Karikatur, Kalligraphie, Gravur, Radierung usw.)
- digitale Formen des Schaffens bildender Kunst
- Kunstschaffen mit Lichtinstallationen
Umfasst nicht
- Herstellung von Statuen (ausgenommen künstlerische Originale), siehe 23.70.0
- Produktion von Filmen und Videofilmen, siehe 59.11 und 59.12.0
- Betrieb von Kinos, siehe 59.14.0
- Grafik-Design, siehe 74.12.0
- Fotografie, siehe 74.20.1
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Theater, Sportveranstaltungen und andere Vergnügungsstätten, siehe 82.40.1
- Tätigkeiten der Choreografie, siehe 90.13.0
- Restaurierung von Kunstwerken wie Gemälden usw., siehe 91.30.1
- Veranstaltung von Licht- und Tonvorführungen, siehe 93.29.2
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 90 | Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst |
| Gruppe | 90.1 | Kunstschaffende Tätigkeiten |
| Klasse | 90.12 | Bildende Kunst |
| Unterklasse | 90.12.0 | Bildende Kunst |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 90.12.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 90.03.3teilweise – Tätigkeiten selbstständiger bildener Künstlerinnen und Künstler
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 90.12.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Airbrush (selbstständig bildende Künstler)
- Bildende Künstler/innen, selbstständige
- Bildhauer/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Brandmaler/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Dekorationsmalerei (durch selbstständige bildende Künstler/innen)
- Elfenbeinschnitzer (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Elfenbeinschnitzer, selbstständige (bildende Künstler)
- Glasmaler/innen (selbstständige bildende Künstler/innen)
- Graphiker/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Graveur(e/innen) (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Holzbildhauer/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Holzbrandmalerei (Selbstständige bildende Künstler/innen)
- Holzschnitzer/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Kalligraphen (selbstständige bildende Künstler/innen)
- Kirchenmaler/innen (selbstständige bildende Künstler/innen)
- Kirchenmalerei (selbstständige bildende Künstler/innen)
- Künstler/innen (bildende), selbstständige
- Kunstmaler/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Kupferstecher/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Lüftlmalerei (Selbstständige bildende Künstler/innen)
- Maler/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Metallbildner/innen (selbstständige bildende Künstler/innen)
- Plakatmaler/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Radierer/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Steinbildhauer/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Zeichner/innen (bildende Künstler/innen), selbstständige
- Ziseleur (Metallsticharbeiten durch selbstständige bildende Künstler/innen)
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.