WZ-Code 74.20.1
Fotografie

Der WZ-Code 74.20.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Fotografie“. Er gehört zur Klasse 74.20 (Fotografie und Fotolabors) im Abschnitt N. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 74.20.1?

Umfasst

  • Fotografie für Privatpersonen und kommerzielle Nutzer:
  • • Porträtaufnahmen für Pässe, Schulen, Hochzeiten usw.
  • • Werbe- und Modeaufnahmen, Aufnahmen für das Verlagswesen, die Immobilienbranche und den Tourismus
  • • Luftbild- und Unterwasserfotografie
  • • Videoaufnahmen von Veranstaltungen: Hochzeiten, Tagungen, usw.
  • Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und -journalisten
  • Kunstfotografie

Umfasst ferner

  • Aufnahme von Dokumenten auf Mikrofilm

Umfasst nicht

  • Herstellung von Spiel- und anderen Filmen, auch auf Videobändern, DVDs und anderen Medien, zur direkten Vorführung (z. B. in Kinos) oder für Fernsehsendungen, siehe 59.11.2
  • Bearbeitung von Filmen für die Film- und Fernsehindustrie, siehe 59.12.0
  • Kartografie und Telemetrie, siehe 71.12.5
  • Betrieb von münzbetriebenen Fotoautomaten, siehe 96.99.9

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittNErbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abteilung74Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Gruppe74.2Fotografie und Fotolabors
Klasse74.20Fotografie und Fotolabors
Unterklasse74.20.1Fotografie

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 74.20.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 74.20.1vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 74.20.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Ateliers, fotografische
  • Berichterstatterinnen und Berichterstatter, selbständige (Pressefotografinnen und Pressefotografen)
  • Foodfotografie
  • Fotograf, Fotografin
  • Fotografisches Gewerbe
  • Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, selbstständige, bei denen die fotografische Arbeit im Vordergrund steht
  • Fotoreportagen (durch selbständige Journalistinnen und Journalisten)
  • Fotoreportagen (in selbstständiger Tätigkeit)
  • Fotostudios
  • Hochzeitsvideos, Herstellung
  • Kamerafrauen und Kameramänner (Bildberichterstatterinnen und Bildberichterstatter), selbständige
  • Kameraleute (Kameramann, Kamerafrau)
  • Luftbildfotografie (nicht für die Kartographie)
  • Luftbildfotografie mittels Drohnen
  • Mikrofotografie
  • Mikroverfilmung
  • Mikroverfilmung für Datenarchivierungszwecke
  • Modefotografie
  • Passbildfotografie (nicht durch Sofortbild-Münzautomaten)
  • Porträtfotografie (nicht durch Sofortbild- Münzautomaten)
  • Pressefotografinnen und Pressefotografen, selbstständige, bei denen die fotografische Arbeit im Vordergrund steht
  • Reporterinnen und Reporter, selbständige (Pressefotografinnen und Pressefotografen)
  • Stillifefotografie, Still Life Fotografie
  • Studios, fotografische
  • Unterwasserfotografie
  • Werbefotografie

Weitere Unterklassen von 74.20

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.