WZ-Code 59.11.2
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Der WZ-Code 59.11.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen“. Er gehört zur Klasse 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 59.11.2?
Umfasst
- Produktion von Spielfilmen, Videos, audiovisuellen Beiträgen oder Fernsehprogrammteilen
- Produktion von Werbefilmen
- Produktion von animierten audiovisuellen Werken
- Produktion von Fernseh- oder Videonachrichtensendungen
Umfasst nicht
- Filmvervielfältigung (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie Vervielfältigung von Audio- und Bildaufzeichnungen auf physischen Datenträgern anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
- Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
- Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs, siehe 46.52.0
- Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
- Filmnachbearbeitung, siehe 59.12.0
- Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser, siehe 59.12.0
- Bearbeitung von Kinofilmen, siehe 59.12.0
- Ton- und Hörbuchaufnahmen, siehe 59.20.2
- Tätigkeiten von Fernsehveranstaltern, siehe 60.20.0
- Erstellung kompletter Fernsehprogramme, siehe 60.20.0
- Filmverarbeitung (ohne Bearbeitung von Kinofilmen), siehe 74.20.2
- Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen für Schauspielerinnen, Schauspieler, Künstlerinnen und Künstler, siehe 74.99.1
- Verleih von Videokassetten und DVDs, siehe 77.22.0
- Untertitelung in Echtzeit (d. h. simultan) von z. B. Live-Fernsehsitzungen oder -konferenzen, siehe 82.99.9
- Tätigkeiten selbstständiger Karikaturistinnen und Karikaturisten, siehe 90.12.0
- Tätigkeiten selbstständiger Schauspielerinnen und Schauspieler, siehe 90.20.1
- Tätigkeiten selbstständiger Bühnenbildnerinnen und -bildern sowie sonstige Hilfstätigkeiten für die darstellende Kunst, siehe Gruppe 90.3
- Tätigkeiten selbstständiger Regisseurinnen und Regisseure, siehe 90.39.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik |
| Gruppe | 59.1 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos |
| Klasse | 59.11 | Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen |
| Unterklasse | 59.11.2 | Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 59.11.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 59.11.0teilweise – Herstellung von Filmen, Videofilmen, Fernsehprogrammen und Werbespots
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 59.11.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Dokumentarfilmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Dokumentarfilmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Fernsehfilmherstellung (nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Fernsehproduktionen in Filmstudios
- Fernsehprogrammherstellung (in Fernsehstudios)
- Filmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Filmherstellung (Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Filmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Filmstudios (Herstellung von Fernsehfilmen)
- Filmstudios (Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen)
- Filmstudios (Herstellung von Kinofilmen)
- Industriefilmherstellung (nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Kinofilmherstellung (nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Kulturfilmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Kulturfilmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Kurzfilmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Kurzfilmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Medienfonds (Produktion von Filmen)
- Produktion von TV-Comedy-Shows (nicht durch Fernsehveranstalter)
- Produktion von Videos (in Fernsehstudios)
- Spielfilmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Spielfilmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Studios (Herstellung von Fernsehprogrammen, nicht durch Fernsehveranstalter)
- Trickfilmherstellung (Herstellung von Fernsehfilmen; nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Trickfilmherstellung (Herstellung von Kinofilmen; nicht Herstellung von Kopien)
- Videofilmherstellung (in Fernsehstudios)
- Werbefilmherstellung (nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Wirtschaftsfilmherstellung (nicht in Fernsehstudios; nicht Herstellung von Kopien)
- Zeichentrickfilme (Fernsehfilme), Herstellung
- Zeichentrickfilme (Kinofilme), Herstellung
Weitere Unterklassen von 59.11
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.