WZ-Code 59.20.2
Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Der WZ-Code 59.20.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)“. Er gehört zur Klasse 59.20 (Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 59.20.2?
Umfasst
- Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen
Umfasst ferner
- Konvertierung von Tonaufnahmen in Audio-Streaming-Formate
Umfasst nicht
- Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
- Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
- Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
- Audio-Streaming- und -Download-Dienste, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik |
| Gruppe | 59.2 | Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien |
| Klasse | 59.20 | Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien |
| Unterklasse | 59.20.2 | Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios) |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 59.20.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 59.20.1vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 59.20.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Anfertigung von Hörspielaufnahmen
- Aufnahmestudios (Tonstudios; nicht Filmstudios, Fernsehstudios, Filmtechnik)
- Aufzeichnung von Hörspielen
- Hörfunkbeiträge, Herstellung
- Musikstudios (Tonstudios)
- Schallplatten-Aufnahmestudios
- Studios (Tonstudios)
- Tonmeisterinnen und Tonmeister
- Tonstudios (nicht Filmtechnik, Filmsynchronisation, Filmtheater)
Weitere Unterklassen von 59.20
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.