WZ-Code 60.10.0
Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
Der WZ-Code 60.10.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten“. Er gehört zur Klasse 60.10 (Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 60.10.0?
Umfasst
- Übertragung von Tonsignalen durch Rundfunkstudios und ähnliche Einrichtungen für die Übertragung von Audiosendungen an die Öffentlichkeit, Mitglieder oder Abonnentinnen und Abonnenten
- Audio-Streaming- und -Download-Dienste auf Abruf durch Drittanbieter mit Vertriebsrechten
- Ausstrahlung von Live-Podcasts
Umfasst ferner
- Tätigkeiten von Radiosendern, d. h. Zusammenstellung und Übertragung (drahtlos, über Satellit oder Kabel) von Audiosendungen an Mitglieder oder Abonnentinnen und Abonnennten
- Übertragung von Hörfunksendungen über das Internet (Internetradiosender)
- Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen und gleichzeitiges Filmen für die Videoübertragung
Umfasst nicht
- Großhandel mit bespielten Tonträgern, siehe 46.49.7
- Einzelhandel mit bespielten Tonträgern, siehe 47.69.1
- mit dem Verlegen von Hörbüchern verbundene Streaming- und Download-Dienste von Buchverlagen, siehe 58.11.0
- mit dem Verlegen von Musik und anderen Tonaufnahmen verbundene Streaming- und Download-Dienste von Musik- und anderen Tonaufnahmeverlagen, siehe 59.20.1
- Produktion von Hörfunkprogrammen und Audio-Podcasts, siehe 59.20.2
- technische Infrastrukturdienste im Zusammenhang mit Audio-Streaming-Diensten, ohne die Rechte an den Audioinhalten erworben zu haben, siehe 63.10.2
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 60 | Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Gruppe | 60.1 | Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten |
| Klasse | 60.10 | Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten |
| Unterklasse | 60.10.0 | Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 60.10.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 60.10.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 60.10.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen
- Betrien eines Radiosenders
- Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen
- Hörfunkprogrammherstellung
- Hörfunkveranstalter
- Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen)
- Rundfunkveranstalter
- Studios (Zusammenstellung von Hörfunkprogrammbeiträgen durch Hörfunkveranstalter)
- Übertragung von Hörfunksendungen
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.