WZ-Code 59.20.1
Musikverlage

Der WZ-Code 59.20.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Musikverlage“. Er gehört zur Klasse 59.20 (Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 59.20.1?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Musikverlagen, d. h. Erwerb von Rechten an musikalischen Kompositionen und Auswertung dieser Rechte im Auftrag von Komponistinnen, Komponisten, Textdichterinnen und -dichtern (z. B. durch direkte Lizenzvergaben, Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften und Verlegen von Noten und Musikbüchern). Musikverlage nehmen die Rechte an Komposition und Text von musikalischen Werken wahr, nicht aber die Rechte an den Tonaufnahmen selbst.
  • Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.

Umfasst nicht

  • Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
  • Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
  • Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
  • Audio-Streaming- und -Download-Dienste, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 60.10.0
  • Tätigkeiten von Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, siehe 74.91.1
  • Tätigkeiten von Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittJVerlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe59.2Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Klasse59.20Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Unterklasse59.20.1Musikverlage

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 59.20.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 59.20.3vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 59.20.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Internetdownload von Klingeltönen und Musik
  • Klingeltöne (Downloads), Verlegen von
  • Musikalien, Verlegen von
  • Musikdownloads, Verlegen von
  • Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)
  • Musikverlag
  • Noten, Verlag
  • Notenbücher, Verlag
  • Partituren, Verlag
  • Streaming von Musik
  • Verlag von Musikwerken und Bühnenwerken
  • Verlag, Musikverlag

Weitere Unterklassen von 59.20

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.