WZ-Code 59.20.3
Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)

Der WZ-Code 59.20.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)“. Er gehört zur Klasse 59.20 (Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 59.20.3?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Labels, d. h. Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen und verlegerischer Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an die Kundschaft, sowohl in physischer als auch digitaler Form. Labels übernehmen die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für Produktion, Marketing und Vertrieb von Tonaufnahmen. Diese Tätigkeiten können von derselben Einheit ausgeführt werden, die auch die Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss die Einheit, die diese Tätigkeiten ausführt, die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung der Originalaufnahmen einholen.

Umfasst nicht

  • Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
  • Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
  • Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
  • Audio-Streaming- und -Download-Dienste, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 60.10.0
  • Tätigkeiten von Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittJVerlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe59.2Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Klasse59.20Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Unterklasse59.20.3Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 59.20.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 59.20.2vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 59.20.3

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Compact Discs (Tonträger), Verlag
  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von bespielten Tonträgern
  • Digitale Medien (Tonträger, Verlag)
  • Digitalmedien (Tonträger, Verlag)
  • DVD (Digital Versatile Discs, Tonträger), Verlag
  • Heruntergeladene Musik, Verlag
  • Hörfunkbeiträge aus Band
  • Kassettentonbänder, Verlag
  • Musikkassetten, Verlag
  • Schallplatten, Verlag
  • Studios (Herstellung von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)
  • Tonträger, bespielte, Verlag
  • Verbreitung von herunterladbaren Musikaufnahmen an private Haushalte, Verlag
  • Verlag von bespielten Tonträgern
  • Verlegen von bespielten Tonträgern
  • Verlegen von Hörspielen

Weitere Unterklassen von 59.20

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.